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Platte zur Herstellung eines LED beleuchteten Schildes Fachgebiet der Erfindung 

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Platte mit einen Beschriftungsbereich und einem Randbereich, der außerhalb des Beschriftungsbereichs vorliegt, zur Herstellung eines mittels LED beleuchteten Schildes. Die Platte ist insbesondere zur Herstellung von Kennzeichen für Kraftfahrzeuge geeignet. Die vorliegende Erfindung betrifft auch ein Verfahren zur Herstellung eines beschrifteten Schildes, insbesondere eines Kennzeichens für Kraftfahrzeuge, sowie ein mit LED leuchtendes Schild, insbesondere für Kraftfahrzeugkennzeichen, das nach dem erfindungsgemäßen Verfahren herstellbar ist. 

Stand der Technik der Erfindung 

Herkömmliche vom Gesetzgeber vorgeschriebene Kennzeichen für Kraftfahrzeuge leuchten ausschließlich passiv mittels einer retroreflektierenden Folie. Solche Kennzeichenschilder werden herkömmlicherweise aus einer sogenannten Platine hergestellt, die gegebenenfalls eine reflektierende Oberfläche aufweist. In die Platine werden alphanumerische Zeichen eingeprägt, die dem Fahrzeug von der Zulassungsstelle zugeordnet wurden. Die erhaben ausgebildeten alphanumerischen Zeichen werden anschließend mit Farbe überzogen, so dass die Zeichen vor dem Hintergrund sichtbar werden. Zu diesem Zweck wird herkömmlicherweise ein Heißwalzfärbeverfahren eingesetzt bei dem das Schild bei Temperaturen von etwa 200 °C verarbeitet wird. Gegebenenfalls wird auf die fertigen Schilder noch eine transparente Schutzschicht aufgebracht. Herkömmliche Herstellungsverfahren sind daher durch eine hohe mechanische und thermische Beanspruchung der Platine gekennzeichnet. 

Weiterhin sind elektrolumineszierende Beschichtungen auf Kraftfahrzeugschildern bekannt, die eine aktive Lichtquelle bilden (EP 1 262 373; DE 201 09 237). Aus der deutschen Offenlegungsschrift DE 198 27 477A1 ist ein Kennzeichenschild für ein Kraftfahrzeug bekannt, das als aktive Beleuchtung eine zumindest im Bereich der Kennzeichnung angeordnete, elektrisch aktivierbare Leuchtfolienanordnung vorsieht, die die Kennzeichnung und/oder die Schildfläche hinterlegt. Das in dem deutschen Gebrauchsmuster DE 200 22 563 vorgeschlagene Kennzeichenschild entwickelt die Elektrolumineszenz-Folienanordnung weiter. Eine solche ElektrolumineszenzFolienanordnung lässt jedoch eine herkömmliche Prägung nicht zu. Vielmehr werden die alphanumerischen Zeichen mit Klebebuchstaben aufgebracht. Die DE 102 47 708 betrifft ein Schild mit einem Elektrolumineszenzaufbau, das verformbar bzw. prägefähig ist. Zu diesem Zweck wird ein elektrisch leitfähiger Grundkörper vorgeschlagen, der eine Beschichtung zur Bildung einer ersten Elektrode aufweist. Auf der ersten Elektrode wird eine weitere Beschichtung mit einer elektrolumineszierenden Pigmentierung aufgebracht, die wiederum zur Bildung einer zweiten Elektrode mit einer elektrisch leitfähigen transparenten Schicht abgedeckt ist. Der Aufbau des aus der DE 102 47 708 bekannten Flachkondensators ist problematisch. Einerseits muss die Schichtstruktur in einem komplizierten Verfahren mehrstufig aufgebracht werden, so dass herkömmliche Platinen nicht verwendet werden können. Außerdem erstrecken sich die Elektroden über den gesamten Beschriftungsbereich, so dass Licht der elektroluminezierenden Beschichtung von der äußeren Elektrodenschicht absorbiert wird und die Elektroden bei der Beschriftung beschädigt werden. 

Die EP1863674 (A1 ) bezeichnet ein elektrolumineszenzfähiges Kennzeichenschild. Elektrolumineszenzfolien sind bekannt. Die DE 101 29 021 offenbart die Verwendung einer Elektrolumineszenzfolie in einer Leuchteinrichtung für Fahrzeuge. Beispielsweise soll die Elektrolumineszenzfolie im Innenbereich zur Beleuchtung von Bedienelementen dienen, oder im Außenbereich als Fahrzeugbegrenzungsbeleuchtung, Fahrtrichtungsanzeige, Kennzeichenleuchte, Heckspoiler-Bremslichtbeleuchtung oder Heckspoilernebelschlussbeleuchtung. Zur Herstellung der Leuchteinrichtung wird ein Kunststoff-Spritzgussteil an die Folie angespritzt oder die Folie nachträglich auf das Spritzgussteil angewendet. Bei der Anordnung der Elektrolumineszenzfolie nach dieser Lehre kommt es nicht zu einer mechanischen Beanspruchung der Folie oder der hier zu verwendenden LED beschichteten oder bestückten Folie, gleich welcher Bauart. Ebenso betrifft dies sogenannte OLED Lichtleitersysteme. Ebenfalls bekannt sind mittels LED beleuchtete oder hinterleuchtete Systeme, bzw. Verfahren welche das Kennzeichen ausschließlich aus einem Rahmen heraus beleuchten. UTSCH ERULUX , DE60309702T2 oder EP 06723314. 

Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine LED beleuchtete Platte bereitzustellen mit der Schilder, insbesondere für Kraftfahrzeuge, nach den herkömmlichen Prägeverfahren und Heißwalzfärbeverfahren hergestellt werden können, ohne das die LED Bestückung der Platte beeinträchtigt wird. Es ist weiterhin Aufgabe der Erfindung, eine LED beleuchtete Platte bereitzustellen, mit der Schilder hergestellt werden können, bei der die LED Bestückung oder einzelne Elemente dieser Anordnung nicht nur zur Beleuchtung des Kennzeichens dienen, sondern selbst Träger von Information ist. Dies können auch sogenannte SMD sein. Es ist weiterhin Aufgabe der Erfindung ein Verfahren bereitzustellen mit dem LED beleuchtete Schilder, insbesondere Fahrzeugkennzeichenschilder, mit herkömmlichen Werkzeugen und Verfahrensweisen hergestellt werden können. 

Es ist weiterhin Aufgabe der Erfindung Schilder, insbesondere Fahrzeugkennzeichenschilder, bereitzustellen, die auf einfache Weise und ohne zusätzliche Stromquelle an einem Fahrzeug betrieben werden können. Diese und weitere Aufgaben werden gemäß der Ansprüche gelöst. Die vorliegende Erfindung stellt eine Platte bereit mit einen Beschriftungsbereich und einem Randbereich, der außerhalb des Beschriftungsbereichs vorliegt, zur Herstellung eines LED beleuchteten Schildes, wobei die Platte gekennzeichnet ist durch 

(a) eine Platine, sowie 

(b) eine mit LED bestückten, beschichteten, eingeschweißten Folie versehen ist und auf der Platine vorgesehen ist und sich zumindest teilweise über den Beschriftungsbereich und den Randbereich erstreckt, wobei die LED bestückte oder beschichtete Folie metallische Leiterbahnen aufweist, die von der Platine elektrisch isoliert sind. Es ist bekannt, dass auch Kunststoffe in bestimmter Zusammensetzung, fähig sind, bereits isoliert Strom zu leiten. Diese können ebenfalls Verwendung finden. 

Die vorliegende Erfindung betrifft außerdem ein Verfahren zur Herstellung eines beschrifteten Schildes, das folgende Schritte umfasst: 

(a) Bereitstellen einer erfindungsgemäßen LED bestückten oder beschichteten Platte; 

(b) Kaltumformen der Platte im Beschriftungsbereich mit einer Pressvorrichtung unter Ausbildung erhabener Bereiche für das Beschriftungsbild zur Herstellung eines vorgeprägten Schildes. 

Schließlich stellt die vorliegende Erfindung auch ein LED bestücktes oder beschichtetes Schild bereit, das nach dem erfindungsgemäßen Schild herstellbar ist. Bevorzugte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche. 

Erfindungsgemäß kann ein KFZ-, LKW- oder Kraftrad-Kennzeichenschild mit einer LED bestückten oder beschichteten Folie so beleuchtet werden, dass die herkömmliche Technik der Kennzeichenschild-Prägung unter Verwendung von Walzen oder ähnlichen Werkzeugen auch unter der erforderlichen Hitzeeinwirkung beim Aufbringen der Buchstaben-Zahlenkombination und des Wasserzeichens (DIN-Normprägung) beibehalten werden kann. Gleichzeitig können sämtliche, Kennzeichen-relevante Merkmale wie die Blaufärbung der EU-Kennzeichen und deren weiße Nationalitätenkennung (D, B, E, I usw.), die Goldoder Goldgelbfärbung der EU Sterne, die schmale, weiße Umrandung des Kennzeichen jeweils einzeln und dennoch im Gesamten, in ihrem vorgegebenen, zulassungsfähigen Farbspektrum durch den Anschluss mit dem Bordnetz, mit einem erforderlichen Spannungswandler/Inverter, selbstständig und dauerhaft leuchten. Dies kann auch ein Chipinverter sein. 

Die vorliegende Erfindung beruht auf der Erkenntnis, dass für die Zwecke der Herstellung eines LED beleuchteten Schildes die nach dem Stand der Technik bekannten, handelsüblichen LED Verwendung finden können, ebenso wie SMD. Die vorliegende Erfindung beruht weiterhin auf der Erkenntnis, dass Elektroden, die als Leiterbahnen ausgestaltet sind, derart angeordnet werden können, dass weder eine Zerstörung durch den Prägevorgang noch eine Lichtabsorption bei den nicht durch das Drucken / Prägen zerstörten LED - Einheiten gewährleistet ist. Außerdem wurde gefunden, dass durch den Einsatz einer mit LED bestückten Folie eine aufwändige elektrische Isolierung der Platine entfallen kann. 

Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen 

Die erfindungsgemäße Platte umfasst einen Beschriftungsbereich und einen Randbereich. Der Beschriftungsbereich ist derjenige Bereich in dem die Platte bei vorschriftsmäßiger Beschriftung durch ein herkömmliches Prägeverfahren plastisch verformt werden kann. Der Randbereich ist derjenige Bereich in dem die Platte bei vorschriftsmäßiger Beschriftung durch ein herkömmliches Prägeverfahren nicht plastisch verformt werden kann. Der Randbereich liegt entlang der Außenkontur der Platte in einem beliebigen, erforderlichen Abstand. Insbesondere erstreckt sich der Randbereich zwischen Beschriftung und oberem/unteren Rand bis zu einem Abstand von etwa 13 mm. 

Die erfindungsgemäße Platte umfasst eine Platine. Die Platine kann ein herkömmliches Aluminiumblech sein, das zur Herstellung von Schildern eingesetzt wird. Die Platine kann aber auch aus jedem anderen zu diesem Zweck geeigneten Material bestehen, solange es den Bedingungen eines herkömmlichen Herstellungsverfahrens standhält. Bevorzugt ist daher, dass die Platine Aluminium umfasst. 

Die Platte umfasst außerdem eine mit einer Anzahl von LED bestückten oder beschichteten Folie, die auf der Platine vorgesehen ist. Die Bestückung oder Beschichtung enthält eine oder mehrere LED, die unter Einwirkung eines elektrischen Spannungsfeldes leuchten. Die Beleuchtung tritt dabei nur so lange auf, wie das Spannungsfeld vorhanden ist. Die LED bestückte oder beschichtete Folie kann durch verschiedene Verfahren, beispielsweise direktes Aufkleben mittels bekannter Kleber oder Spezialkleber, welche auch lichtleitend sein können oder auch durch einschweißen der LED Bestückung oder Beschichtung erfolgen, wobei jeweils die Verwendung findenden Grundu. Deckfolien durchsichtig oder semitransparent u. nicht spannungsleitend sind. Die Deckfolie kann Lichtleitend oder Lichtverteilend ausgebildet sein, so dass eine effiziente Ausleuchtung der gesamten Platte erreicht wird. Ein OLED System erfüllt diesen Zweck ebenfalls. Insbesondere dient die LED beschichtete oder bestückte Folie als flexible Leiterplatte mit einem entsprechenden Biegeradius, welcher für den Prägevorgang erforderlich ist. 

Die Lichtfarbe der zu verwendenden LED kann alle Farbspektren umfassen, vorzugsweise jedoch farblos, weiß. 

Die mit LED beschichtete oder bestückte Folie, kann LED unterschiedlicher Farben aufweisen die Licht unterschiedlicher Farben abgeben, vorzugsweise jedoch weiß. 

Auf diese Weise kann die auf einem Kraftfahrzeugschild durch Farbe kodierte Information auch bei schlechten Lichtverhältnissen sicher abgelesen werden. Die LED beschichtete oder bestückte Folie kann weitere Schichten aufweisen, die dem Schutz der LED oder der Leiterbahnen dienen. 

Die LED beschichtete oder bestückte Folie weist vorzugsweise eine Stärke im Bereich von 0, 2 bis 3 mm auf, vorzugsweise im Bereich von 0.2 bis 1.5 mm. 

Die vorliegende Erfindung lehrt eine funktionelle Trennung des Beschriftungsbereichs und des Randbereichs im Hinblick auf die Anordnung der Elektroden in Form der Leiterbahnen. Zu diesem Zweck werden die Leiterbahnen vorzugsweise im Randbereich der Platte vorgesehen. Insbesondere erstreckt sich der Randbereich auf der Folie entlang der Außenkontur der Platine bis zu einem Abstand von 25 mm von der Außenkontur. Es ist ebenfalls möglich, dass die Leiterbahnen aus dem Randbereich in den Beschriftungsbereich ragen. Erfindungsgemäß ist bevorzugt, dass die Leiterbahnen auf dergleichen Seite der stromführenden Schicht der LED beschichteten oder bestückten Folie vorliegen. Insbesondere können die Leiterbahnen zwischen der Platine und der LED beschichteten oder bestückten Folie vorliegen. Die Leiterbahnen können ebenfalls mit Hilfe einer Siebdrucktechnik aufgebracht werden. Möglich ist auch eine elektrische Isolierung, die die Leiterbahnen separat abdeckt. Nach der Herstellung der LED beschichteten oder bestückten Folie wird diese vorzugsweise auf die Platine aufgeklebt. Daher ist es möglich, eine herkömmliche Platine durch Aufkleben einer erfindungsgemäß ausgestalteten LED beschichteten oder bestückten Folie in eine erfindungsgemäße Platte weiterzubilden, die in herkömmlichen Prägeverfahren eingesetzt werden kann. 

In einer bevorzugten Ausführungsform sind die Leiterbahnen mit einem elektronischen Bauteil verbunden, das auf der Folie vorgesehen ist. Das Bauteil kann ein gedrucktes Bauteil sein. Vorzugsweise stellen die Leiterbahnen eine gedruckte Verdrahtung dar. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform sind die Leiterbahnen und gegebenenfalls das Bauteil im Randbereich vorgesehen. Als elektronisches Bauteil kommt insbesondere ein Spannungswandler / Inverter in Betracht, der dazu bestimmt ist, ein geeignetes Spannungsfeld bereitzustellen, das über die Leiterbahnen, die als Elektroden wirken, eine Bestromung der mit LED beschichteten oder bestückten Folie bewirkt. 

Ein weiteres Bauteil kann eine Photodiode sein, mit der ein Einschalten der mit LED beschichteten oder bestückten Folie gesteuert werden kann, wenn dies die äußeren Lichtverhältnisse erfordern. 

Die Leiterbahnen weisen vorzugsweise Kontaktteile für eine Stromzuführung auf. Die Kontaktteile können vorzugsweise eine Steckverbindung umfassen. 

Auf der mit LED beschichteten oder bestückten Folie kann vorzugsweise ein elektronischer Speicher vorgesehen werden, der mit einem externen Gerät beschrieben oder gelesen werden kann. Auf diese Weise können auf dem Schild Informationen gespeichert werden, die herkömmlicherweise auf Prüfplaketten oder Siegeln angeordnet werden. Solche Kennzeichnungen, die ebenfalls vorschriftsgemäß farbig sein müssen, können farbig lumineszierend dargestellt wiedergeben werden und mittels einer IT- Technik, die ebenfalls wie gegebenenfalls der Chipinverter/ Spannungswandler in die LED beschichtete oder bestückte Folie eingebracht werden, mittels eines sogenannten Scanners oder Lesegerätes wie es sie schon handelsüblich gibt, ausgelesen, eingelesen und entsprechend dem nächsten Prüfungszeitraumes zur technischen Untersuchung, eingestellt werden. Dieser Vorgang kann beliebig oft wiederholt werden. Das bisher übliche Aufkleben entfällt damit. Siegel für Bund-Länder, Landkreis, Städte oder andere vorgeschriebene oder gewünschte Siegel können wie zuvor beschrieben ebenfalls vorgesehen werden, so dass auch hier das gewünschte oder vorgeschriebene Farbspektrum leuchtend dargestellt wird. Das bisherige Aufkleben solcher Siegel würde ebenfalls entfallen. Ebenfalls, kann die Datierung zur nächsten Abgassonderuntersuchung vorgesehen werden. 

Die Platte hat zur Verwendung für ein Kraftfahrzeug vorzugsweise eine im wesentlichen rechteckige Außenkontur. Insbesondere hat die Platte eine beliebige Breite oder Höhe. Vorzugsweise erstrecken sich die Leiterbahnen über im wesentlichen die gesamte Länge und Breite der Platte, um auf diese Weise ein gleichmäßiges, beliebiges Spannungsfeld über die gesamte Länge der Platte zu erzielen. 

Die erfindungsgemäße Platte kann neben der LED Beschichtung oder Bestückung und den Leiterbahnen, funktionelle Schichten enthalten. Insbesondere ist dies auch mittels einer OLED System möglich. In einer bevorzugten Ausführungsform umfasst die mit LED beschichtete oder bestückte Folie eine retroreflektierende Schicht, welche sich auf der Deckfolie befindet. 

Weiterhin ist es möglich, eine widerstandsfähige Schicht im gesamten Schildbereich vorzusehen, die die Leiterbahnen vor mechanischer Einwirkung schützen, wie beispielsweise Steinschlag. In einer alternativen Ausführungsform kann eine spezielle Blende am Rahmen des Schildes vorgesehen werden, der den Randbereich ganz oder zumindest teilweise abdeckt. 

Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform umfasst die erfindungsgemäße Platte eine Schicht, die als Lichtleiter dient. Insbesondere kann eine Schicht verwendet werden, die erhalten wird durch Ausbildung von mikrooptischen Elementen auf einem Lichtleiter, wobei die mikrooptischen Elemente zu Bündelung und Abstrahlung von Licht dienen, das sich im Lichtleiter ausbreitet. Entsprechend wird vorzugsweise ein transparenter Lichtleiter bereitgestellt, der mikrooptische Elemente, beispielsweise in Form von optischen Linsen oder Prismen, die Licht, das seitlich in den Lichtleiter eintritt, über den kritischen Winkel ablenken und aus dem Lichtleiter austreten lassen. Die Größe, Form und Tiefe der Oberflächendeformationen die als mikrooptische Elements dienen, können über die Länge der Platte variiert werden, um die gewünschte Abstrahlung des von einer oder mehreren LEDs bereitgestelltem Licht anzupassen. Brauchbare Lichtleiter werden in der EP0495273, EP14151 10 oder EP1794639 beschrieben. Entsprechend ist eine bevorzugte Platter gemäß der vorliegenden Erfindung gekennzeichnet durch einen Lichtleiter, der sich über den Beschriftungsbereich erstreckt und eine Oberfläche aufweist, auf der mikrooptische Elemente vorliegen, vorzugsweise in einer Dichte von 5000 bis 50000 pro cm<2>. Insbesondere liegen die mikrooptischen Elemente in einer Dichte von 7000 bis 30000 pro cm<2> vor. Optische Elemente können gemäß den in der EP1779162 oder EP1697114 beschriebenen Verfahren auf eine Schicht aufgebracht werden. Brauchbare Lichtleiter werden von der Firma Global Lighting Technologies, Inc; (Cleveland/USA) unter der Marke MicroLens vertrieben. 

Vorzugsweise luminesziert mindestens ein Bereich der LED beschichteten oder bestückten Folie unter Abstrahlung von weißem Licht, vorzugsweise mit den Koordinaten x= 0,31 bis 0.33 und y=0,34 bis 0,36. Die Helligkeit dieses Bereichs liegt vorzugsweise im Bereich von 1 bis 200 cd/m<2>. Vorzugsweise umfasst die LED beschichtete oder bestückte Folie verschiedenfarbig lumineszierende Bereiche, die die vorgeschriebene farbige Merkmale eines Kennzeichens wiedergeben. Die erfindungsgemäße Platte kann einfach hergestellt werden durch ein Aufbringen der Folie auf eine herkömmliche Platine. Insbesondere kann die Folie auf die Platine mit einem geeigneten Klebstoff aufgeklebt werden. 

Die erfindungsgemäße Platte kann in herkömmlichen Verfahren zur Beschriftung von Platinen eingesetzt werden, bei denen die Platine einer hohen mechanischen oder kurzzeitigen thermischen Beanspruchung ausgesetzt wird. Es hat sich gezeigt, dass bei einer funktionellen Trennung des Beschriftungsbereichs, der im wesentlichen nur die LED beschichtete oder bestückte Folie umfasst, und dem Randbereich, der neben der bestückten und beschichteten Folie die Leiterbahnen zur Bereitstellung eines Wechselstromfeldes umfasst, keine Beeinträchtigung der LED beschichteten oder bestückten Folie auftritt, wenn die erfindungsgemäße Platte in einem Prägeverfahren beschriftet und anschließend in einem Heißfärbeverfahren eingefärbt wird. 

Entsprechend umfasst das erfindungsgemäße Verfahren folgende Schritte: 

(a) Bereitstellen einer erfindungsgemäßen, LED beschichteten oder bestückten 

Folie 

(b) Kaltumformen der Platte im Beschriftungsbereich mit einer Pressvorrichtung unter Ausbildung erhabener Bereiche für das Beschriftungsbild zur Herstellung 

eines vorgeprägten Schildes. 

Vorzugsweise erfolgt das Kaltumformen durch Tiefzeihen. Das Verfahren umfasst weiterhin ein Aufbringen einer Folie auf das Schild, wobei das Aufbringen der Folie auf das vorgeprägte Schild bei erhöhter Temperatur mit einer herkömmlichen Heißprägemaschine erfolgt. 

Die vorliegende Erfindung stellt weiterhin ein mit einer LED beschichteten oder bestückten Folie versehenes Schild bereit, das nach dem erfindungsgemäßen Verfahren herstellbar ist. Das Schild ist vorzugsweise ein Kraftfahrzeugkennzeichnen. 

Das LED Schild kann in eine herkömmliche Halterung für ein Kennzeichenschild an einem Kraftfahrzeug montiert werden. Die Befestigung kann sowohl durch Verschraubung an mehreren, in der Platte vorgesehenen Punkten geschehen, sodass die selbstleuchtende, farbige und weiße Darstellung des Kennzeichnung erhalten bleibt oder durch das Befestigen durch Einschieben / Einklemmen in einen vorhandenen gebräuchlichen Kennzeichenhalter. 

Es ist möglich ein erfindungsgemäßes Schild zu perforieren, um ein Befestigungsmittel, wie eine Schraube, durch den LED beschichteten oder bestückten Bereich zu führen, ohne, dass der Leuchteffekt verloren geht. 

Nach der Anordnung des LED Schildes an dem Fahrzeug müssen die Leiterbahnen mit einer Stromquelle verbunden werden, die eine Stromversorgung und damit ein Spannungsoder Wechselstromfeld bereitstellt. Zu diesem Zweck ist es vorteilhaft, das Schild mit dem Bordnetz des Fahrzeugs zu verbinden. Wahlweise kann der Spannungswandler/Inverter sowohl am Fahrzeug an einem geeigneten Platz vorgesehen werden, als auch mittels Chipinvertertechnik direkt auf oder in auf der Folie, sowie in der Kabelführung. 

Dies kann auch mittels der bisher beim Druck von Leiterbahnen üblichen Druckoder Herstellungstechnik geschehen. Der Spannungswandler/Inverter bewirkt, das sämtliche hier zuvor genannten Merkmale der EU- u. anderer, farbigen elektrolumineszierender Kennzeichen in ihrer spezifischen Farbgebung im einheitlichen Gesamterscheinungsbild der LED beschichteten oder bestückten Kennzeichen durch den Anschluss an das BordStromnetz/Stromkreis leuchtet. Das erfindungsgemäße Schild kann als Fahrzeugkennzeichen für alle PKW, LKW und Krafträder verwendet werden. Entsprechend der abweichenden Betriebsströme der jeweiligen Fahrzeugklassifikationen kann der Inverter angepasst werden. So z. B. PKW 12 Volt, LKW u. Kleintransporter 12-24 Volt und Krafträder je nach Bauart u. Baujahr 6- 9Volt, bzw. auch 12 Volt. Das Schild kann mit einem handelsüblichen Helligkeitssensor ausgestattet sein, der an der Platine oder der LED beschichteten oder bestückten Folie vorgesehen ist, sodass die selbstleuchtende Funktion zur besseren Kenntlichmachung bei Dunkelheit, erst dann eintritt, wenn es die äußeren Einflüsse, wie z. B. Dunkelheit bei Tunneldurchfahrten, Eintritt der tagesbedingten Dunkelheit erfordern. 

Die Erfindung wird jetzt anhand der Zeichnung beschrieben. Figur 1 zeigt eine schematische Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Platte 1 mit einem Beschriftungsbereich 101 und einem Randbereich 102, der außerhalb des Beschriftungsbereichs vorliegt. Die Platine weist eine LED beschichtete oder bestückte Folie auf. Die Folie erstreckt sich über den gesamten Beschriftungsbereich und den Randbereich. Die Folie weist metallische Leiterbahnen 31 , 32 auf, die von der Platine elektrisch isoliert sind. Ferner sind Kontaktteile 51 , 52 vorgesehen, mit denen die Leiterbahnen an das Bordnetz des Kraftfahrzeugs angeschlossen werden können. 

Figur 2 zeigt eine schematische Draufsicht auf ein weitere erfindungsgemäße Platte 1 mit einem Beschriftungsbereich 101 und einem Randbereich 102. Die Folie weist metallische Leiterbahnen 31 , 32 auf, die von der Platine elektrisch isoliert sind und mit einem Inverter 40 verbunden sind, der auf der Folie aufgedruckt vorliegt. Der Inverter 40 wird über Kontaktteile 51 , 52 durch das Bordnetz mit Strom versorgt. Figur 3 zeigt eine schematische Draufsicht auf eine weitere erfindungsgemäße Platte 1 mit einem Beschriftungsbereich 101 und einem Randbereich 102. Im Unterschied zu der in Figur 1 gezeigten Ausführungsform weist die Platte ein elektronisches Bauteil 60 auf mit dem die Umgebungshelligkeit gemessen und die LED beschichtete oder bestückte Folie gesteuert werden kann. 

